Diese Karte verzeichnet Ablassurkunden aus der Zeit zwischen 1282 und 1362 für Kirchen und Klöster in Westfalen und Lippe. Es handelt sich um Urkunden, die von mehreren Bischöfen ausgestellt wurden, sogenannte Sammelindulgenzen. Ablassurkunden, die einzelne Bischöfe oder der Papst ausgestellt haben, sind nicht verzeichnet.
Mit diesen Urkunden wurde Besuchern der darin genannten Kirchen ein Ab- bzw. Nachlass von Bußzeiten zugesagt. Zeitgenössischen Vorstellungen entsprechend mussten Christen ihre Sünden bereuen, einem Priester beichten, der die Absolution aussprach, und noch zu Lebzeiten oder aber im Fegefeuer Bußen ableisten, die in Zeiträumen gedacht wurden. Entsprechend war Ablass an die Voraussetzung gebunden, dass Christen ihre Sünden bereut und gebeichtet hatten und außerdem mindestens eine weitere Bedingung erfüllten, etwa für die Kirche, die über die Ablassurkunde verfügte, etwas zu spenden oder sie andächtig zu besuchen, auf dem Friedhof dieser Kirche für die Verstorbenen zu beten oder den Pfarrgeistlichen zu begleiten, wenn er die Hostie zu Kranken und Sterbenden brachte (der sogenannte Versehgang). Kirchenrechtlich war geregelt, dass ein Bischof maximal 40 Tage Ablass gewähren durfte. Wenn eine Urkunde also von z.B. 10 Bischöfen gemeinsam ausgestellt wurde, ergab sich eine Zusage von 400 Tagen Bußnachlass, so oft die Ablassbedingungen erfüllt waren.
Die Karte entstand im Sommersemester 2021 im Zusammenhang der Lehrveranstaltung "Universis sanct(a)e matris ecclesi(a)e filiis", (Übung Mittellatein und Grundseminar Methodik, Lehrende: Dr. Friederike Neumann) an der Universität Bielefeld. Den Studierenden sei herzlich für die Mitarbeit gedankt. Besonderer Dank gilt Jonas Penningroth, der uns in die Handhabung des Programms „Umap“ eingewiesen und bei vielen technischen Fragen zur Seite gestanden hat.
Woher stammen die Informationen? Zu nennen ist an erster Stelle die Abhandlung von Joseph Prinz, Vom mittelalterlichen Ablaßwesen in Westfalen, in: Westfälische Zeitschrift 23 (1971), S. 107-170.
Ausgewertet und einbezogen wurden zudem Urkunden und Regesten aus dem Landesarchiv NRW - Abteilung Westfalen - W 701/Urkundenselekt, AB 1-19. Für diese 19 Urkunden sind auf den Seiten des Archivs Digitalisate hinterlegt, von denen wir, mit freundlicher Genehmigung des Archivs, viele in diese Karte eingebunden haben.
Zu den Herforder und Bielefelder Urkunden wurde berücksichtigt: Friederike Neumann/Peter Riedel, Darf's ein bisschen mehr sein? Das Ablassangebot der Kirchen in Herford, Schildesche und Bielefeld im 13. und 14. Jahrhundert, in: Ravensberger Blätter 2020(1), S. 10-22.
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Ebene 6
Sammelindulgenzen 1286-1302
Ebene 5
Sammelindulgenzen 1310-1366 Avignonesische Zeit
Sammelindulgenzen 1282-1285
Sammelindulgenz von 1286 zugunsten von 9 Frauenkongregationen